Mietrecht – Ein österreichischer UNI-Professor zeigt dem Wiener Richtwert, dem Bundesgesetzgeber und auch dem Verfassungsgerichtshof die Rote Karte
9. August 2020
Diskriminierung bestätigt: Tausende Wiener Altbaueigentümer wurden über Jahrzehnte ohne staatliche Ausgleichszahlung zu Sozialtarifen verdammt.
Die Hoffnung auf Gerechtigkeit lebt weiter, sagen tausende Wiener Eigentümer durch das druckfrische professorale Gutachten.
Die Kernaussagen:
- Der Wiener Richtwert ist eine doppelte Diskriminierung!
- Die Diskriminierung ist rechts- und verfassungswidrig und fordert seit über 25 Jahren von den Wiener Eigentümern fragwürdige Einkommensopfer.
- Die Wiener Eigentümer wurden/werden zu Sozialtarifen ohne Ausgleichszahlung des Staates gezwungen.
- Es gibt keine Berufsgruppe in Österreich, die nach dem 2. Weltkrieg eine derartige Demütigung hinnehmen musste. Bei Lehrern, Richtern und anderen Berufsgruppen mit einem Entlohnungsschema per Bundesgesetz wären solche Benachteiligung bis zu 40 Prozent und mehr undenkbar und würden zu sozialen Unruhen führen.
- Der Verfassungsgerichtshof hat in den maßgeblichen Entscheidungen keine Verfassungswidrigkeit erkannt und den niedrigen Wiener Richtwert damit begründet, dass für die ansässige Wiener Bevölkerung ausreichend leistbarer Wohnraum sichergestellt werden muss und dass das Bundesland Wien mit ca. 77 % Mietern wohn- und sozialpolitische Besonderheiten aufweist. Zum Leidwesen vieler Eigentümer hat die Höchstrichterschaft keine umfassende und auch keine erkennbar objektive Beurteilung von Tatsachen betreffend das Bundesland Wien vorgenommen. Die Wiener Bevölkerung ist im Ergebnis nicht so „arm“ und auf leistbaren Wohnraum angewiesen wie vom VfGH dargestellt.
- Bei den durchschnittlichen Einkommen liegt Wien vor der Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg, die alle einen weit höheren Richtwert aufweisen.
- Bei den Pensionseinkommen liegt Wien unangefochten an der Spitze aller Bundeländer
- In Wien leben daher wohl aus Gründen der Bequemlichkeit knapp 1,1 Millionen Menschen in begünstigten Gemeindebauten oder gemeinnützigen Wohnungen, die allesamt mit Steuergeldern und Gebühren mitfinanziert werden.
- Die soziale Bedürftigkeit in den begünstigten Wohnungen liegt (Streissler-Studie) lediglich bei ca. 20 Prozent.
- Der politische Zugriff im Jahr 1994 auf ca. 200.000 private Altbauwohnungen über den Wiener Richtwert mit einer Jahrhundertdiskriminierung ist daher in einem ausgeprägten Rechtsstaat nie und nimmer zu rechtfertigen.
Der Verein der „Wiener Gründerzeithäuser“ wird diesem Unrecht weiterhin mit aller Entschlossenheit entgegentreten und das Recht mit den Argumenten des Gutachtens durch alle Instanzen einfordern. Eine Publikumsveranstaltung mit Podiumsdiskussion sowie ein Pressegespräch sind für Mitte September 2020 geplant.
Rückfragen & Kontakt:
Kaspar Erath,
Obmann des Vereins zur Revitalisierung auf Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser